Die Zukunft fährt ELEKTRO
1. Allgemeines:
Alle nach individuellen Wünschen der Endkunden konfigurierten Fahrzeuge werden direkt beim Hersteller bestellt. Die Lieferfrist beträgt, von Hersteller und Modell abhängig, bis zu 5 Monate. Lagerware kann im Regelfall innerhalb von 14 Arbeitstagen zur Abholung bereitgestellt werden.
Alle bei AHVG bestellten Fahrzeuge werden auf den von AHVG rechtzeitig bekannt gegebenen Lagerplätzen zur Abholung bereitgestellt.
Transportaufträge werden auf Kundenanfrage vermittelt.
Der Kunde erhält 3 bis 4 Tage vor dem gewünschten Abholtermin eine Bereitstellungsanzeige.
Die Fahrzeuge werden von AHVG erst dann zur Abholung freigegeben, wenn der Gesamtrechnungsbetrag am Konto von AHVG eingegangen ist. Die Dokumente werden nach Erhalt einer gut lesbaren CMR-Kopie (internationaler Frachtschein) per UPS oder ähnlichen Kurierdiensten an den Kunden verschickt (Originalrechnung, COC-Papiere, Abmeldebestätigung bei Tageszulassung, Verkaufsbestätigung, wenn nötig). Die Fahrzeuge sind sofort nach Bereitstellungsanzeige durch AHVG vom Kunden abzuholen und zu bezahlen, andernfalls sind 3,5 % p.a. Finanzierungskosten, sowie Lagerkosten von 0,90 Euro pro Tag und Fahrzeug ab dem 10. Tag zu bezahlen. Bei Nichtannahme des Fahrzeuges werden dem Kunden 10 % Schadenersatz in Rechnung gestellt.
2. Angebote:
A. Sämtliche, unabhängig auf welche Art und Weise erfolgte Angebote des Verkäufers sind freibleibend (unverbindlich), soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wenn diese tatsächlich nicht mehr erworben werden können, hat der Käufer keinen Rechtsanspruch.
Weiters können daraus auch keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.
B. Soweit es sich bei den im Angebot abgebildeten Fotos um Symbolabbildungen handelt, wird dies unmittelbar im Bereich der Abbildung angemerkt. Die darauf dargestellten Fahrzeuge bzw. Ausrüstungen stellen keinen unmittelbaren Vertragsgegenstand dar.
3. Gewährleistung
A. Bei Kaufgeschäften, bei denen es sich für beide Vertragsteile um ein Unternehmensgeschäft handelt, erklärt sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Verkäufer für Gewährleistungsfälle nicht zu haften hat. Die Gewährleistung ist daher in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
B. Bei neuen Kaufgegenständen gelten die Gewährleistungsrichtlinien des jeweiligen Herstellers, ein Gewährleistungsanspruch kann daher nur in einer Vertragswerkstatt des jeweiligen Herstellers geltend gemacht werden.
4. Adressenänderung
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer jede Änderung seiner Geschäftsadresse, der Rechtsform oder sonstige Änderungen unverzüglich bekanntzugeben. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Ausführliche Liefer- und Geschäftsbedingungen befinden sich auf dem Bestellformular der AHVG.
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